Der Atemanschluss ist der Teil des Atemschutzgerätes, der die Verbindung zum Benutzer eines Atemschutzgerätes herstellt. Diese Verbindung ist naturgemäß mit einer Leckage verbunden, deren Ausmaß von der Art des Atemanschlusses und der Gesichtsform/-beschaffenheit des Gerätträgers bestimmt wird. Atemanschlüsse werden eingeteilt in Mundstückgarnituren, Halb- und Viertelmasken, Vollmasken, Atemschutzhauben, -helme und -anzüge.

Atemanschlüsse mit Dichtlinien (Masken) müssen am Gesicht dicht sitzen. Um das zu erreichen, kann es notwendig sein, unterschiedliche Größen bzw. Fabrikate auszuwählen. Werden dadurch keine befriedigenden Ergebnisse erzielt, muss eine andere Art von Atemanschluss gewählt werden, sofern sie für den Anwendungsfall geeignet ist.

Atemschutzhauben und -helme umhüllen mindestens das Gesicht (Augen, Nase, Mund und Kinn), häufig aber den gesamten Kopf und Hals. Sie benötigen zur sicheren Funktionsweise die Zufuhr eines Mindestvolumenstroms von Atemluft (gilt nicht für Filterfluchthauben). Die Ausatemluft strömt zusammen mit dem Luftüberschuss aus dem Atemanschluss an dafür vorgesehenen offenen Stellen ab, z.B. an der Halskrause. Bei Hauben mit integrierter Halbmaske oder Mundstückgarnitur bilden letztere den Atemanschluss. Atemschutzhelme müssen zusätzlich die Anforderungen der DIN EN 397 für Industrieschutzhelme erfüllen.

Abhängig von der Gesamtleckage erfolgt die Einteilung von Atemschutzhauben in drei Schutzklassen. Zur Bezeichnung von Gebläsefiltergeräten werden in den europäischen Normen die Buchstaben und Ziffern TM1 bis TM3 und TH1 bis TH3 in Verbindung mit den jeweiligen Filterbezeichnungen benutzt. Dabei steht T für „Turbo“, eine europaweit verständliche Kurzbezeichnung für Gebläse, M für „Maske“ und H für „Haube“ oder „Helm“.

Die Gebläsefiltergeräte werden nach ihrer Schutzleistung in jeweils 3 Klassen eingeteilt. Der Umfang des Schutzes bezogen auf das Vielfache des Grenzwertes (VdGW) kann vereinfacht so dargestellt werden:

TH1

Filtergeräte mit Gebläse und Masken

Diese Geräte besitzen eine Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske als Atemanschluss. Die Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile in die Umgebungsatmosphäre ab.

Ein Nachlassen der Gebläseleistung wie auch eine hohe Staubeinspeicherung macht sich bei Geräten mit Masken durch ansteigenden Einatemwiderstand bemerkbar. Ohne Gebläseunterstützung kann die Atemschutzleistung des Gerätes reduziert sein, sie reicht aber aus, um sich aus der Gefahrenzone zurückziehen zu können.

Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube

Diese Geräte weisen als Atemanschluss Helm oder Haube auf. Die Ausatemluft und die überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile oder andere Vorrichtungen in die Umgebungsatmosphäre ab. Der Atemanschluss darf bei diesen Geräten nur dann als Helm bezeichnet werden, wenn über die Anforderungen als Atemschutzgerät hinaus auch die sicherheitstechnischen Anforderungen an Industrieschutzhelme (DIN EN 397) erfüllt werden. Für Schweißerschutzhauben und Strahlerschutzhauben müssen zusätzlich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Gesichts-/Augenschutz (z.B. EN 166) und für Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen die Anforderungen aus der ATEX-Richtlinie (94/9/EG) erfüllt werden.

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