Allgemeine Verkaufsbedingungen
PM Atemschutz GmbH

Bei allen Geschäften gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie finden unsere nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zum Download hier.

1. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten – auch ohne besondere Bezugnahme – für alle unsere Geschäfte. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anderslautende Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Abschluss
Unsere Angebote sind freibleibend.
Wir haften nicht für Übermittlungsfehler. Erteilte Aufträge sind gemäß unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Für sofort lieferbare Ware gilt die Rechnung, im Übrigen unsere Versandanzeige / Lieferschein als Auftragsbestätigung.

3. Preise
Unsere Preise sind freibleibend. Berechnet werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Unsere Preise verstehen sich ab Werk oder Lager. Unseren Rechnungen liegen die zum Bestellzeitpunkt gültigen Kosten für Material, Löhne, Import, Verpackung, Beförderung und Versicherung, sowie Wechselkurse zugrunde.

4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Rechnungsdatum netto Kasse ohne Abzug zahlbar und ohne Mahnung fällig. Die Zahlung erfolgt unabhängig von etwaigen Mängelrügen. Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechte sind ausgeschlossen. Zahlungen werden nach unserer Wahl mit offenstehenden Forderungen oder gemäß §367 BGB verrechnet. Zahlungen per Scheck oder Wechsel werden nicht akzeptiert. Diskontspesen oder sonstige Kosten gehen zulasten des Geschäftspartners. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der
Besteller auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Rechnungszugang in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Außerdem sind sämtliche noch offenstehende Forderungen – auch soweit Wechsel entgegengenommen wurden – nach kurzfristiger Mahnung fällig. Bei erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse unseres Geschäftspartners sind wir auch berechtigt, alle offenen Forderungen durch kurzfristige Mahnung fällig zu stellen. Von dem Zeitpunkt der Fälligkeit an ist der oben genannte Zinssatz zu zahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs oder bei erheblicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse unseres Geschäftspartners sind wir zu weiteren Lieferungen aus irgendwelchen laufenden Geschäften nicht mehr verpflichtet.

5. Rechnungsversand
Der Rechnungsversand kann nach unserer Wahl auf dem Postweg oder per E-Mail erfolgen. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF-Format an die bekannt gegebene E-Mail-Adresse übersandt. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch kann der Rechnungsversand jederzeit auch auf Zustellung im Postweg umgestellt werden. Wir behalten uns das Recht vor für den postalischen Versand von Rechnungen eine Bearbeitungsgebühr von 2,95€ pro Rechnung zu erheben.

6. Lieferung und Versand
Liefertermine sind unverbindlich.
Teillieferungen sowie fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen in vertretbarem Umfang sind zulässig. Bei fest vereinbarten Lieferterminen (schriftliche Bestätigung durch uns) ist die Frist eingehalten, wenn die Ware bei Fristende unser Lager/Werk verlassen hat. Liefertermine verlängern sich bei Verzug unseres Geschäftspartners entsprechend. Bei eigenem Verzug ist uns angemessene Nachfrist einzuräumen. Nach fruchtlosem Ablauf kann unser Geschäftspartner zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Versand, Verladung und Transport erfolgen immer auf Gefahr und auf Kosten des Geschäftspartners bzw. Bestellers. Die richtige Versandart wird durch uns bestimmt.

7. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unseren Lieferanten berechtigen uns, für die Dauer und den Umfang der Hinderung, Lieferungen auszusetzen oder nach unserer Wahl durch Mitteilung an den Käufer unter Ausschluss jeglicher Ansprüche ganz oder teilweise von dem Vertrage zurückzutreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streiks in unseren Betrieben oder denen unserer Lieferanten sowie der Unternehmen (Befrachter, Transporteure), auf deren Mitarbeit wir angewiesen sind, Einfuhrsperre, Transportstörungen, Feuerschäden, Pandemien etc.

8. Auskünfte; Beratung
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Der Besteller wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger oder zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum (Vorbehaltsware). Saldoziehung aus laufender Rechnung und Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Unser Geschäftspartner darf die Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr nur weiter veräußern, wenn er nicht den Anspruch aus Weiterveräußerung im Voraus an Dritte abgetreten hat, oder die Vorbehaltsware verpfändet bzw. sicherheitsübereignet wurde und seine Zahlungen einstellen muss. Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Geschäftspartner hiermit bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden in voller Höhe mit allen Nebenrechten im Voraus, zur Erfüllung unserer sämtlichen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung an uns ab. Wenn die Sicherungen aus dem einfachen, erweiterten oder verlängerten Eigentumsvorbehalt unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigen, werden wir im Einzelfall voll bezahlte Lieferungen nach unserer Wahl freigeben. Auf einfache Aufforderungen durch uns sind die abgetretenen Forderungen genau zu bezeichnen. Die Befugnisse im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, endet mit der Zahlungseinstellung unseres Geschäftspartners oder dann, wenn über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurs- oder des Vergleichsverfahrens beantragt wird. Von jeder Pfändung oder sonstigen Einwirkung Dritter auf unsere Vorbehaltsware ist uns sofort Mitteilung zu machen und uns zur Wahrung unserer Rechte jede Hilfe zu leisten. Des Weiteren müssen von unseren Geschäftspartnern alle zur Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere muss Einsichtnahme in seine Bücher und Rechnungen gestattet sein. Alle durch die Geltendmachung unserer Sicherungsrechte entstehenden Kosten trägt unser Geschäftspartner.

10. Mängelhaftung, Mängelrügen, Rücksendungen
Mängelrügen oder Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang der Ware schriftlich uns gegenüber zu erheben. Rechtzeitig gerügte mangelhafte Ware, an der ein Material- oder Herstellungsfehler einwandfrei nachgewiesen wird, nehmen wir zurück und ersetzen sie durch einwandfreie Ware. Für Ersatzlieferungen haften wir im gleichen Umfang wie für die Erstlieferung. Andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens sind in jedem Falle ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Rücklieferungen haben grundsätzlich frei Haus zu erfolgen oder werden nach vorheriger Absprache durch uns veranlasst. Unfreie Sendungen werden an den Absender zurückgewiesen. Warenrücknahmen erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung abzüglich 17,5 % Wiedereinlagerungsgebühr. Die Rücksendung von potenziell kontaminierter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Zuwiderhandlungen führen zur kostenpflichtigen Rücksendung an den Absender. Entstandene Kosten aufgrund der Einsendung kontaminierter Ware (z.B. für die Beseitigung betrieblicher Verunreinigungen) werden dem Absender vollumfänglich in Rechnung gestellt.

11. Exportkontrolle
Wir weisen darauf hin, dass die Lieferung und Leistung außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen bei der Weiteräußerung durch den Besteller unterliegen können und unter dem Vorbehalt stehen, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Eine etwaige Listung der Ware, Technologie oder Software gemäß Anhang I der EG Dual Use-Verordnung oder einer nationalen Ausfuhrliste ist möglich. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr, Verbringung oder Einfuhr benötigt werden (z. B. Endverbleibserklärungen). Für den Kunden gilt dies auch im Falle einer mit einer Ausfuhr, Verbringung oder Einfuhr verbundenen eventuellen Weitergabe der Ware. Verzögerungen aufgrund von Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt oder liefert uns der Kunde, die hierfür notwendigen Unterlagen oder Informationen nicht nach angemessener Fristsetzung, so sind wir berechtigt, vom Vertrag bezüglich der betroffenen Teile zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen. Im Falle einer Ausfuhr oder Verbringung der Ware durch den Kunden verpflichtet sich dieser, sämtliche deutschen und europäischen Vorschriften sowie alle sonstigen anwendbaren nationalen oder internationalen Vorschriften zur Exportkontrolle sowie Embargos, sonstige Sanktionen gegen Personen, Unternehmen oder Institutionen, Einschränkungen gelisteter Güter oder deren kritische Verwendungszwecke zu beachten. Die Prüfung weitergehender außenwirtschaftsrechtlicher Beschränkungen im Hinblick auf eine beabsichtigte Weiterveräußerung und die Beantragung etwaiger in diesem Zusammenhang erforderlicher Genehmigungen obliegt allein dem Besteller.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Teilunwirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist Mönchengladbach. Wir sind berechtigt, den Geschäftspartner oder sonstigen Schuldner an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen. Für die Geschäftsbeziehung gilt im Übrigen deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen.

13. Allgemeine Datenschutzinformation
Unsere allgemeine Datenschutzinformation gemäß Artikel 13 DSGVO zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie unter:
www.pm-atemschutz.de/datenschutzerklaerung_pm/

Verordnung  über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Wir weisen darauf hin, dass die Europäische Kommission eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereitstellt. Die Plattform ist aufrufbar unter http://ec.europa.eu/odr.