Filtergeräte mit Gebläse sind von der Umgebungsatmosphäre abhängig wirkende Atemschutzgeräte. Sie haben zusätzlich ein batteriebetriebenes Gebläse, das die gefilterte Luft zum Atemanschluss fördert. Atemanschlüsse können sein: Halbmaske oder Vollmaske, Helm oder Haube („offene“ Atemanschlüsse) und Atemschutzanzug.

Bei voll aufgeladener Batterie (Akkumulator) und neuen Filtern soll die Gebläselaufzeit wenigstens 4 Stunden betragen. Je nach Einsatzbedingungen kann es jedoch erforderlich sein, bereits vorher die Filter zu wechseln.

Vor jedem Einsatz des Gerätes muss nach der vom Hersteller angegebenen Methode geprüft werden, ob der Mindest-Nennvolumenstrom des Gebläses erreicht wird.

Filtergeräte mit Gebläse besitzen nur einen geringen Einatemwiderstand und weisen bei normalen wie auch erhöhten Umgebungslufttemperaturen ein besonders günstiges Mikroklima im Atemanschluss auf. Bei Temperaturen der Umgebungsluft unter etwa 10 °C sind jedoch Beeinträchtigungen des Geräteträgers durch Zugluft nicht auszuschließen (Reizung der Augen und Schleimhäute).

Die Reinigung der Atemluft von Partikel oder Gasen und Dämpfen erfolgt durch einen oder mehrere Filter. Beim Filterwechsel ist immer der gesamte Satz Filter zu wechseln, wobei die vom Hersteller gegebenen Empfehlungen unbedingt zu berücksichtigen sind (Filtertyp, Anzahl der Filter, aufeinander abgestimmter Strömungswiderstand).

Die Gebläsefiltergeräte werden nach ihrer Schutzleistung in jeweils 3 Klassen eingeteilt. Die Schutzleistung ist durch die in den europäischen Normen festgelegte Gesamtleckage des Gerätes gegeben. Zur Gesamtleckage tragen Atemanschluss und Partikelfilter oder Kombinationsfilter bei; Gasfilter besitzen nach Definition keine Leckage. Dem Hersteller ist dabei überlassen, wie er die Leckage anteilig zwischen Partikelfilter bzw. Kombinationsfilter und Atemanschluss aufteilt, wenn er nur die Gesamtleckage einhält.

Beispielsweise muss ein Partikelfiltergerät der Klasse TM2P SL R weder ein P2-Filter enthalten, noch entspricht die Gesamtleckage und damit auch die Schutzleistung des Gerätes einem Atemschutzgerät mit Maske und P2-Filter ohne Gebläse. Maßgebend für die Schutzleistung ist die Gesamtleckage des Gerätes und nicht das Abscheidevermögen des Partikelfilters.

Ein Gebläsefiltergerät z.B. der Klasse TH3A2P SL R hat nachfolgende Eigenschaften:

– hohe Schutzleistung (geringe Gesamtleckage),
– Schutz gegen feste und flüssige Aerosole,
– Wiederbenutzbarkeit über die Dauer einer Arbeitsschicht hinaus.

Die Leistungsdaten der Baugruppen von Filtergeräten mit Gebläse, wie Luftlieferleistung des Gebläses, Leckage des Atemanschlusses, Partikelabscheide- bzw. Gasaufnahmevermögen sowie Anzahl der Filter, sind vom Hersteller aufeinander abgestimmt. Deshalb ist nicht jede beliebige Kombination der Baugruppen sinnvoll oder zulässig, insbesondere dürfen nur die vom Hersteller angegebenen Filterfabrikate verwendet werden.

Die möglichen Kombinationen der Baugruppen von Gebläsefiltergeräten und die damit erreichbare Schutzleistung werden in der Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers genannt.

Bei Geräten mit Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske macht sich ein Nachlassen der Gebläseleistung wie auch eine hohe Staubeinspeicherung durch einen ansteigenden Einatemwiderstand bemerkbar. Ohne Gebläseunterstützung kann die Atemschutzleistung des Gerätes reduziert sein, sie reicht aber aus, um sich aus der Gefahrenzone zurückziehen zu können.

Geräte mit Helm oder Haube sind nicht für die Verwendung mit Filtern ohne Gebläse geeignet, da sie am Gesicht nicht dicht abschließen. Solche Systeme sind gegen stärkere Umgebungsluftbewegungen sowie gegen Überatmen empfindlich. Das heißt, die Einatemspitzen liegen über dem vom Gebläse zur Verfügung gestellten Luftvolumenstrom, besonders bei sehr schwerer Arbeit. Solche Verhältnisse kommen z.B. bei Arbeiten im Freien, in Bereichen mit starker Thermik oder in Bereichen mit hohen Luftgeschwindigkeiten vor. In diesen Fällen ist die ausreichende Schutzwirkung zu überprüfen. Ein Nachlassen der Gebläseleistung ist vom Geräteträger bei Geräten mit Helm oder Haube ohne eine Warneinrichtung im Allgemeinen nicht zu bemerken. Bei deutlich reduzierter Gebläseleistung oder Totalausfall des Gebläses ist eine nennenswerte Atemschutzfunktion nicht mehr zu erwarten. Für die Geräte der Geräteklassen TH3 und TH2 ist deshalb eine Warneinrichtung vorgeschrieben. Der Einsatz von Geräten der Geräteklasse TH1 ohne Warneinrichtung wird nicht empfohlen.

Bei Filtergeräten mit Gebläse und Atemschutzanzug wird ein Überdruck im Innern des Anzuges erzeugt. Dieser Atemschutzanzug bietet Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers vor Kontamination. Ein hoher Gebläsevolumenstrom mit optimierter Luftführung kann den Wärmestau im Anzug reduzieren.

vgl. BGR 190, Seite 53 ff.

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