Vollmasken umschließen das ganze Gesicht und schützen damit gleichzeitig die Augen. Die Dichtlinie verläuft über Stirn, Wangen und unterhalb des Kinns. Vollmasken sind meistens mit Innen-Masken ausgestattet, die einerseits den Masken-Totraum (Verringerung der Ansammlung verbrauchter Atemluft) gering halten, andererseits durch die Luftführung das Beschlagen der Sichtscheiben verhindern.

Vollmasken werden nach DIN EN 136 in 3 Klassen eingeteilt, die die gleiche Atemschutzfunktion (z.B. zulässige Gesamtleckage) erfüllen, jedoch hinsichtlich mechanischer Festigkeit, Beständigkeit gegen Einwirkung von Flammen und Wärmestrahlung deutliche Unterschiede aufweisen.Klasseneinteilung:

Klasse 1: Vollmasken für Anwendungsbereiche mit geringer Beanspruchung,
Klasse 2: Vollmasken für normale Anwendungsbereiche
Klasse 3: Vollmasken für spezielle Anwendungsbereiche mit höchster Beanspruchung.

Die geringsten Anforderungen werden an Vollmasken der Klasse 1 gestellt. Hier sind die Anforderungen bezüglich Zugfestigkeit des Geräteanschlussstückes, der Bänderung und des Ausatemventiles sowie der Flammenbeständigkeit deutlich reduziert. Ferner werden keine Anforderungen an die Beständigkeit gegen Wärmestrahlung gestellt.Um in der betrieblichen Praxis gefährliche Kombinationen auszuschließen, dürfen Vollmasken der Klasse 1 nicht mit genormten Anschlussgewinden nach DIN EN 148 Teile 1 bis 3 ausgestattet sein.

Vollmasken der Klasse 2 unterscheiden sich von denen der Klasse 3 lediglich durch eine geringere Widerstandsfähigkeit (insbesondere der Sichtscheibe) gegen Wärmestrahlung.

Die höchsten Anforderungen werden an Vollmasken der Klasse 3 gestellt, die z.B. bei Feuerwehren sowie den Gruben- und Gasschutzwehren Verwendung finden.

Masken aller 3 Klassen können für Brillenträger mit optischen Sehhilfen, z.B. Maskenbrille, versehen werden. Brillen mit Bügeln sind für die Benutzung unter einer Vollmaske ungeeignet.

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